150 % Notdienstzuschlag (Für Arbeit am Neujahrstag, an
den Oster- und Pfingstfeiertagen, am 1. Mai, am 17. Juni, an den
Weihnachtsfeiertagen, auch wenn diese auf einen Sonntag fallen)
Nachtdienstzuschlag: In der Zeit von 18:00 bis 7:00 Uhr kommen auf alle Notdienstzeiten ein Nachtdienstzuschlag von 25 % dazu.
Unser Notdienstzuschlag wird auf die anfallenden Arbeitsstunden und Fahrtkostenpauschale berechnet.