Das Dach ist das von der Witterung am stärksten beanspruchte
Gebäudeteil. Da es nicht im direkten Blickfeld des
Hauseigentümers liegt, wird es häufig in Wartung und Pflege
vernachlässigt. Besonders ärgerlich ist, wenn dann eine kleine
undichte Stelle zu einem großen und teuren Schaden führt, der
bei rechtzeitigen Pflegemaßnahmen vermieden worden wäre.
Außerdem schützt eine regelmäßige Dachwartung
Hauseigentümer und Verwalter vor möglichen
Schadensersatzansprüchen.
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann es bei Stürmen
zu
einer Schadensersatzpflicht des Hauseigentümers oder des
Verwalters
für solche Schäden kommen, die durch herabfallende Dachteile
entstehen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Hauseigentümer
bzw. der
Verwalter sich nicht durch Vorlage eine Beweises für eine
ausgeführte Dachwartung entlasten können.
Dies bedeutet, dass ein Hauseigentümer oder Verwalter, der
die
Wartungspflicht vernachlässigt, persönlich zur Kasse gebeten
werden kann, wenn sich bei einem Sturm Teile des Daches lösen
und
Dritte bzw. deren Eigentum geschädigt werden.
Vor einem solchen Risiko können Sie sich mit einem
Dach-Wartungsvertrag schützen. Wir bieten diese Dienstleistung
an. Die Wartungsintervalle sowie der
Inhalt des Wartungsvertrages werden zwischen dem
Hauseigentümer bzw.
dem Verwalter und unser Unternehmen festgelegt.
Mit einem solchen Vertrag beugen Sie möglichen Schäden und
Unfällen vor. Außerdem sind die Kosten für eine Dachwartung
mit Sicherheit geringer als die Reparatur eines von einem
herabfallenden
Dachziegel beschädigten Fahrzeuges.
Darüber hinaus werden durch eine regelmäßige Dachwartung
bereits kleinere Schäden frühzeitig erkannt. Dies erspart
häufig umfangreiche und teure Sanierungsarbeiten.
Wir würden uns freuen, von
Ihnen zu hören! Bitte lassen Sie uns Ihre Wünsche und Fragen wissen,
gerne beraten wir Sie ausführlich.